Allgemeine Geschäftsbedingungen - Swissvac AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten diese, dem Vertragspartner
bekannt gegebenen und im Internet publizierten AGB. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen
eines Kunden oder Lieferanten werden in keinem Fall Vertragsgegenstand. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Vertragsabschluss
Die Electrolux CVS Deutschschweiz – Swissvac AG nimmt Bestellungen mündlich, telefonisch, schriftlich
und elektronisch entgegen. Diese sind für den Besteller verbindlich, wenn er nicht innert 5 Arbeitstagen
nach deren Empfang schriftlich dagegen einspricht. Technisch- und /oder gestalterische Abweichungen
von Beschreibungen und Angaben behält sich Swissvac AG vor. Dasselbe gilt für Abweichungen bei
Material, Farbe, Struktur, Mass, Gewicht, Konstruktionen und Modelltyp.

3. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich Brutto exkl. Der gesetzlichen MWST sowie zuzüglich Versandund
Transportkosten (Preisänderungen bleiben vorbehalten). Die Lieferung erfolgt ab Zentrallager
Neuenburg (gem. INCOTERMS 2000: EXW). Die Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des
Bestellers und werden gesondert ausgewiesen. Die in unseren Offerten enthaltenen Preise sind jederzeit
anpassbar und demnach unverbindlich. Sie gelten erst als verbindlich, durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen
Abmachungen getroffen wurden. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet sowie auch der dafür
nötige Aufwand (je Zahlungserinnerung oder Mahnung Fr. 50) und 6% Verzugszins sind geschuldet.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Lager auf den Besteller über.
Der Transport durch Dritte oder des Bestellers erfolgt auf Risiko und Gefahren des Bestellers.
Das Entladen erfolgt nach den Anordnungen und unter Verantwortung des Bestellers. Festgestellte
Transportschäden sind dem Transportunternehmer und der Swissvac AG sofort (spätestens innert 5
Tagen) schriftlich zu melden. Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf
dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten
abgeschlossen.

6. Lieferfristen
Wir bemühen uns nach Kräften, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Verzögerungen der Lieferung
berechtigen indessen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen
daraus entstandenen Schaden zu verlangen.
Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt entbindet die Swissvac AG für die
Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung, ohne dass dem Bestellter
Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Die Swissvac ist zu Teillieferungen berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Swissvac AG. Zur Sicherung unserer
Forderungen steht uns das Recht zu, die Ware zurückzubehalten. Urheberrechte an Zeichnungen,
Unterlagen die an Wiederverkäufer überlassen werden, einschliesslich der Kostenvoranschläge und
Unterlagen zu Preiskalkulationen, behält sich Swissvac AG vor. Soweit solche Unterlagen nicht zu
Dokumentationen und Anleitungen gehören, für die eine eigene vertragliche Regelung besteht, dürfen
diese weder vervielfältigt – noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind Endabnehmer,
denen dies ausdrücklich von der Firma Swissvac AG schriftlich gestattet wurde.

8. Brandschutzvorschriften
Die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen bezüglich Platzierung, Abständen und Isolationsstärken ist
Sache des Bestellers.

9. Beanstandung und Rückgabe
Beanstandungen sind innert 10 Tagen ab Warenerhalt anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als
akzeptiert. Sämtliches Material muss in unbenutztem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung
zurückgeschickt werden. Die zurück gelieferte Ware muss funktionsfähig und vollständig sein. Auf Grund
des administrativen Aufwandes werden nur 80% des Warenwertes gutgeschrieben. Bei Nichteinhalten
dieser Bedingungen kann ein zusätzlicher Abzug geltend gemacht werden. Materialrückgaben von zuviel
bestellter Ware kann Swissvac AG nach eigenem Ermessen ermöglichen oder ablehnen.

10. Garantie
Die Garantie beträgt 5 Jahre oder 500 Betriebsstunden für die Zentraleinheit und 1 Jahr für Zubehör und
Optionen, sofern in den Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Die Laufzeit beginnt mit dem
Lieferdatum. Keine Garantieansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemässen Einbau,
Inbetriebnahme oder Fehlmanipulationen und Anwendungen durch den Besteller oder Dritte verursacht
werden und/oder auf Verschleissteile wie Bürsten, Saugdüsen, Schläuche, Filter etc. die durch den
Gebrauch beschädigt wurden. Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können, bedarf es der
Originalrechnung und das defekte Teil muss an Swissvac AG, Egliswil innert der Garantiezeit
zurückgesandt werden. Diese klärt dann den Anspruch und beschafft bei berechtigter Forderung Ersatz.

11. Umfang und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich einzig auf die zugesicherten Eigenschaften und Leistungen der
Kaufgegenstände und auf deren Mängelfreiheit im Wert der Kaufsumme. Unter die Garantie fallende
Mängel werden von uns kostenlos nachgeliefert. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht
auf Wandlung als wegbedungen. Jeder weitere Anspruch des Bestellers oder Endkunden wegen
mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Die Abtretung von gegen uns gerichtete Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.

12. Ausschluss der Haftung
Wir haften nicht für…
  • geringfügige Abweichungen der Ware in Massen, Farbe oder Design gegenüber Abbildungen oder Angaben in unseren Prospekten, Preislisten oder Auftragsbestätigungen.
  • mangelhafte Funktionen oder andere Beanstandungen an einer durch den Empfänger erstellten Gesamtanlage, welche auf baulich ungenügende Vorbereitungen zurückzuführen sind, insbesondere auf knapp dimensionierte oder falsch geführte Rohrleitungen oder bei Fehlen der Elektroanschlüsse usw.
  • Schäden, die entstanden durch nachträgliche Abänderungen unserer Geräte und Zubehörteile.
  • falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftgemäss installierte Geräte oder Zubehörteile.
  • Schäden wie Flecken, Risse oder Materialverzug, welche durch unsachgemässe Anwendung oder mangelhafte Wartung entstanden sind.
  • Schäden am Gerät, wenn nicht das original Rohrsystem von Electrolux CVS verwendet wurde.

13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist in jedem Fall Aarau (Schweiz). Das
Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Egliswil, gültig ab 1.1.2015

 
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